Basisrentenversicherung


Im Jahr 2005 wurde die Basisrente eingeführt. Dabei handelt es sich, wie bei der Riester-Rente, um eine steuerlich geförderte, private, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Ihre umgangssprachliche Bezeichnung als Rürup-Rente verdankt sie dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup, der an ihrer Entwicklung maßgeblich beteiligt war.

Der Sparer baut durch regelmäßige Beitragszahlungen und freiwillige Zusatzzahlungen ein Vorsorgekapital auf, das langfristig seine Altersversorgung sichert. Neben Arbeitnehmern und Beamten richtet sich die Basisrente an alle einkommenssteuerpflichtigen Bürger, also auch an Freiberufler und Selbständige. Zukünftig wird die Basisrente die einzige steuerlich absetzbare Möglichkeit der Altersvorsorge für Personen sein, die weder rentenversicherungspflichtig beschäftigt noch beitragspflichtig gegenüber einem berufsgenossenschaftlichem Versorgungswerk sind.

Die Basisrentenversicherung bietet zwei Anlageformen. Neben der klassischen Anlageform für sicherheitsorientierte Sparer besteht die Möglichkeit der fondsgebundenen Anlage mit höheren Ertragsmöglichkeiten.

Die Auszahlung der monatlichen Basisrente erfolgt lebenslang ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts, allerdings frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres.

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Ralf Nobis

unabhängiger Finanzberater
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